Die Pension ist berechtigt, nur Gäste unterzubringen, die sich ordnungsgemäß anmelden und einen gültigen Ausweis vorlegen (Personalausweis, Reisepass). Wenn der Gast keinen gültigen Ausweis vorlegt, ist die Pension berechtigt, die Unterkunft gemäß dem Gesetz über örtliche Gebühren für tschechische Staatsbürger und dem Gesetz Nr. 314/2015 Slg. für ausländische Kunden zu verweigern.
Bei wiederholter Ankunft eines zuvor untergebrachten Gastes ist der Gast verpflichtet, auf Anfrage eine gültige Hotelkarte vorzulegen, die bei der Anmeldung im Hotel ausgestellt wurde.
Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunftsgebühren gemäß der aktuellen Preisliste für den gesamten Aufenthalt während der Anmeldung an der Rezeption zu bezahlen. Zusätzliche Dienstleistungen für den Gast werden während des Aufenthalts oder beim Auschecken bezahlt. Der Gast kann jederzeit während seines Aufenthalts zur Zahlung aufgefordert werden.
Die Pension bietet keinen Geldwechsel an. Es ist jedoch möglich, Rechnungen in Euro zum aktuellen und im Voraus angekündigten Wechselkurs des Hotels zu begleichen. Das Hotel ist verpflichtet, dem Gast oder Käufer eine Quittung für erbrachte Dienstleistungen und den Verkauf von Waren auszustellen. Darüber hinaus muss das Hotel die erhaltenen Einnahmen beim Steuerverwalter online registrieren oder im Falle eines technischen Ausfalls spätestens innerhalb von 48 Stunden.
Die Pension haftet nicht für vom Gast mitgebrachte Gegenstände oder für Schäden an zurückgelassenen Gegenständen, es sei denn, sie wurden in einem dafür vorgesehenen Bereich abgelegt. Das Hotel haftet nur für Schmuck, Geld und andere Wertsachen, wenn sie im Hotelsafe aufbewahrt oder vom Hotel in Verwahrung genommen wurden oder wenn durch das Handeln eines Hotelangestellten Schäden an ihnen entstanden sind.
Der Gast bewohnt das Zimmer für die vereinbarte Zeit mit dem Hotel. Wenn die Unterkunftszeit nicht im Voraus vereinbart wurde, muss der Gast das Zimmer spätestens um 10:00 Uhr am letzten Tag räumen. Unterlässt der Gast dies, ist das Hotel berechtigt, für einen weiteren Tag zu berechnen. Wenn das Hotel dieses Zimmer bereits früher reserviert hat und der Gast der Aufforderung nicht nachkommt oder nicht im Hotel anwesend ist, behält sich das Hotel das Recht vor, mit Beteiligung einer dreiköpfigen Kommission die Gegenstände des Gastes zu inventarisieren und sicher aufzubewahren, damit das Zimmer vom Gast genutzt werden kann, der es reserviert hat.
Aufgrund einer bestätigten Reservierung ist das Hotel verpflichtet, den Gast von 14:00 bis 22:00 Uhr zu beherbergen. Während dieser Zeit ist das Zimmer für den Gast reserviert, sofern in der Reservierung nichts anderes angegeben ist. Eine Anfrage zur Unterbringung vor 14:00 Uhr muss im Voraus mit dem Hotel vereinbart werden und auf die Bestätigung des Hotels warten.
Ohne Zustimmung der Hotelleitung darf der Gast keine Möbel verschieben oder Änderungen oder Eingriffe in das elektrische System oder andere Installationen im Zimmer oder in den öffentlichen Bereichen des Hotels vornehmen. Das Rauchen ist in allen Hotelzimmern und öffentlichen Bereichen des Hotels, außer in ausdrücklich dafür vorgesehenen Bereichen, untersagt. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung ist das Hotel berechtigt, dem Gast eine Strafe in Höhe von 4.000 CZK zu berechnen.
Gästen ist es nicht gestattet, eigene elektrische Geräte im Pension zu benutzen, insbesondere nicht im Zimmer. Diese Vorschrift gilt nicht für elektrische Geräte zur persönlichen Hygiene (Rasierer, Haartrockner). Beim Verlassen muss der Gast die Wasserhähne im Zimmer schließen, die Fenster schließen, die Dachfenster schließen, die Türen schließen, das Licht im Zimmer ausschalten und beim Auschecken die Schlüssel, die den Zugang zum Hotelzimmer oder zu anderen Bereichen des Hotels ermöglichen, an der Rezeption abgeben.
Im Falle eines verlorenen Schlüssels muss der Gast den Verlust unverzüglich an der Rezeption melden. Falls der Gast dies nicht tut, haftet das Hotel nicht für etwaige Schäden im Zusammenhang mit dem verlorenen Schlüssel. Für einen verlorenen Schlüssel wird eine Gebühr in Höhe von 500 CZK erhoben, die der Gast vor seiner Abreise aus dem Hotel bezahlen muss.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder unter 10 Jahren nicht unbeaufsichtigt im Zimmer und in anderen Bereichen des Hotels bleiben. Der gesetzliche Vertreter der Kinder ist für alle Schäden verantwortlich, die von den Kindern im Hotel verursacht werden.
Aus Sicherheitsgründen behält sich die Pension das Recht vor, die Unterbringung zu verweigern oder sofort zu beenden, den Service zu verweigern oder sogar Personen, deren Verhalten, Erscheinungsbild oder Auftreten nicht den allgemeinen Grundsätzen und Standards eines internationalen Drei-Sterne-Hotels entsprechen, sowie Personen zu verbieten, die: a) Verhalten gezeigt haben, das andere Hotelgäste erheblich gestört oder Anstoß erregt hat b) psychotrope Substanzen verwenden oder verteilen c) unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen d) Straßenverkauf oder andere Formen nicht vom Hotel genehmigter Geschäfte betreiben e) andere Personen belästigen durch Gesten, direkte sexuelle Vorschläge oder ähnliches Verhalten zum Zweck der Erbringung sexueller Dienstleistungen f) gemeinsame Hotelbereiche für andere Zwecke nutzen als für die vorgesehenen
Hunde und andere kleine Haustiere können nach Ermessen des Hotels untergebracht werden, wenn sie gesund sind und während des Aufenthalts ihres Besitzers andere Hotelgäste nicht stören. Der Tierbesitzer ist für die Reinigung nach dem Tier verantwortlich und trägt
Für Schäden an Hotelanlagen haftet der Gast gemäß den geltenden Vorschriften. Der Gast trägt den von ihm verursachten Schaden, sofern er nicht nachweist, dass er nicht schuldig ist. Dieser Anspruch gilt auch für Schäden, die nach der Abreise des Gastes festgestellt werden
Falls der Gast während seines Aufenthalts berechtigte Wünsche oder Beschwerden hat, kann er sich an das entsprechende Hotelpersonal wenden, das sein Bestes tun wird, um den Wünschen des Gastes nachzukommen. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr muss der Gast die Nachtruhe einhalten.
Der Gast ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Hausordnung einzuhalten, mit denen er sich vertraut machen muss. Verstößt er dagegen, hat das Hotel das Recht, den Vertrag über die Erbringung von Hoteldienstleistungen vor Ablauf der vereinbarten Zeit zu kündigen. Bei Feststellung eines Verstoßes gegen die Hausordnung ist das Hotel berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße gegen die Hausordnung zu ergreifen, je nach Art des Verstoßes und in Zusammenarbeit mit dem Hotelsicherheitsdienst oder der Polizei der Tschechischen Republik.
Diese Hausordnung ist ab dem 01.01.2020 gültig und wirksam.
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